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Organisatoren und Referenten des Abends
Wipptaler informieren sich über Pflegesicherung

Finanzierung der Pflegesicherung über Landeshaushalt ohne zusätzlichen Bürgerbeitrag

Am Mittwoch, 16. Jänner, fand in Sterzing ein gut besuchter Informationsabend zur Pflegesicherung statt. Landesrat Richard Theiner referierte über das neue Pflegegesetz, das am 7. November in Kraft getreten ist.

Die Pflegesicherung ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem neuen Landesgesetz sind alle Südtiroler BürgerInnen für den Fall abgesichert, dass sie eines Tages zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden müssen. Ziel der Pflegesicherung ist es insbesondere, die Pflege zu Hause in den Familien zu fördern und somit ein menschenwürdiges Altern mit bestmöglicher Autonomie zu gewährleisten“, so Soziallandesrat Richard Theiner. „Hervorzuheben ist, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Pflegesicherung in Südtirol keinen zusätzlichen Bürgerbeitrag bezahlen müssen. Das heißt, diese grundlegende Sozialmaßnahme wird voll über den Landeshaushalt finanziert“, unterstreicht Landesrat Theiner.

Veranstaltet wurde der Informationsabend vom Assessorat für Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bezirksgemeinschaft und dem KVW Wipptal. Neben dem Hauptvortrag des Landesrates referierten Karl Tragust, der Direktor der Abteilung Sozialwesen, sowie Maria Kusstatscher, die Landesobfrau des KVW, zur Pflegesicherung und deren Bedeutung. Christina Tinkhauser, die Direktorin der Bezirksgemeinschaft Wipptal, moderierte die Veranstaltung im gut besetzten Saal.

Zum Anlass wurden Kathrin Huebser und Rosmarie Frötscher vorgestellt, die zusammen das Einstufungsteam Wipptal bilden. Das Büro des Teams befindet sich in der Frundsbergstr. 4 in Sterzing (Tel. 0472 760135). Montags von 10 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 17 Uhr gibt es dort Sprechstunden. Bis Ende Mai stuft das Team jene pflegebedürftigen Personen neu ein, die zu Hause gepflegt werden und bereits Hauspflegegeld beziehen. Die Neueinstufung erfolgt mit einem Hausbesuch, für den sich das Einstufungsteam telefonisch anmeldet. Grundsätzlich gilt als pflegebedürftig, wer im Ausmaß von mindestens 2 Stunden täglich und für min. 6 Monate auf Hilfe angewiesen ist.

Das neue Pflegegeld ersetzt das Hauspflegegeld und Begleitungsgeld. Es beträgt je nach Pflegebedarf zwischen 510 und 1.800 € und wird ab 1. Juli monatlich an den Betroffenen oder die Pflegenden ausbezahlt.

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