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Zahlt der Sozialsprengel wirklich alles?

Die Finanzielle Sozialhilfe ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme zur Überbrückung einer Notlage und wird für lebensnotwendige Ausgaben und Spesen gewährt.




Die Finanzielle Sozialhilfe
An die Finanzielle Sozialhilfe des Sozialsprengels der Bezirksgemeinschaft Wipptal können sich alle Personen wenden, die im Bezirk ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt haben und sich in einer finanziellen Notlage befinden. Nicht-EU-Bürger haben nach fünfjährigem ständigen Aufenthalt und ununterbrochenem Wohnsitz in Südtirol den gleichen Anspruch wie italienische Staatsbürger.
Das Gesetz sieht vor, dass anspruchsberechtigte Personen, die über kein oder zu wenig Einkommen verfügen, zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse unterstützt werden. Dazu gehören: Nahrung, Bekleidung und Hygiene. Wer nicht über das soziale Mindesteinkommen (€ 458, 40 für eine allein lebende Person für das Jahr 2008) verfügt, kann bei der Finanziellen Sozialhilfe um  finanzielle Zuwendung ansuchen. Bei Anspruchsberechtigung werden auch Beiträge für Miet- und Wohnungsnebenkosten gewährt.

Kontrollen
Die für die Ermittlung des Einkommens vorgelegten Unterlagen und Angaben werden geprüft und es werden Kontrollen durchgeführt (Art. 47 Dekret LH 11.08.2000 Nr. 30). Wer nicht wahrheitsgetreue Erklärungen abgegeben hat, wird bei der Gerichtsbehörde angezeigt.

Aktivierung Hilfe zur Selbsthilfe
Die Finanzielle Sozialhilfe ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme zur Überbrückung einer Notlage und wird für lebensnotwendige Ausgaben und Spesen gewährt. Die soziale Unterstützung beschränkt sich nicht nur auf Geldzuweisungen: Nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen des Sprengels an der Erstellung personenbezogener und bedarfsgerechter Programme zur Wiedererlangung und Stärkung der Autonomie und Unabhängigkeit des Menschen gearbeitet. Zudem arbeitet der Sozialsprengel mit verschiedenen öffentlichen und privaten Organisationen wie dem Arbeitsamt, dem Wohnbauinstitut, der Sanität, den Gemeinden, der Caritas Schuldnerberatung, dem KVW, dem Vinzenzverein, der italienischen und deutschen Pfarrcaritas u. a. zusammen. In einzelnen Härtefällen kann so die Hilfe besser abgestimmt werden.

An wen kann ich mich wenden?
Wenn sich Menschen und Familien mit ihrem Einkommen am Rande des Existenzminimums bewegen, ist es für sie oft schwierig Sonderausgaben zu finanzieren. Verschiedene öffentliche und private Organisationen versuchen Menschen in schwierigen Lebenslagen zu  helfen und Notlagen vorzubeugen. 
Der Sprengel vermittelt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde verschiedene gebrauchte Möbel. In der Kleiderkammer des Vinzenzvereins kann jeder gute gebrauchte Kleidung und diverse Gebrauchsgegenstände kostenlos erhalten. Wenn die öffentliche Hand aufgrund der Gesetzeslage nicht helfen kann, versuchen auch die Pfarrcaritas und der Vinzenzverein bestimmte finanzielle Notlagen zu lindern.
Die italienische Pfarrcaritas hat jeden Freitag von 14:30 bis 18:00 Uhr in „Maria Schutz“ Sprechstunde. Jeden ersten Montag im Monat werden vom Roten Kreuz von 15:00 bis 17:00 Uhr in „Maria Schutz“ Lebensmittelpakete an bedürftige Familien des Bezirkes ausgegeben. Es ist wichtig, dass die Bürger in schwierigen Lebenslagen Kenntnis haben von den öffentlichen und privaten sozialen Dienstleistungen. Informieren Sie sich, die MitarbeiterInnen des Sozialsprengels stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne. 

Sozialsprengel Wipptal
Brennerstraße 14/b (gegenüber der Rosskopfseilbahn)
39049 Sterzing
Tel. 0472 726000


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