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Kosten und Heimaufnahme

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Kosten und Heimaufnahme 

Sämtliche Kosten der Standardleistungen zu Lasten der Betreuten sind im umfassenden Tagessatz enthalten.

 


Heimkosten

Die Heimkosten ergeben sich nach einem jährlich neu berechneten und vom zuständigen Landesamt genehmigten Tagessatz. Der Tagessatz richtet sich nach der Art der Unterbringung (Einzel- oder Doppelzimmer) sowie nach der Pflegebedürftigkeit des Heimbewohners (Selbständig bzw. Pflegestufen 1 bis 4). Die Einstufung muss separat beim Dienst für Pflegeeinstufungen beantragt werden. Die nötigen Gesuchsformulare werden auch im Sekretariat des Bezirksaltenheimes ausgegeben.

Das Heim stellt maximal 2 Betten für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege kann für den Zeitraum von einer Woche bis zu einem Monat in Anspruch genommen werden (max. drei Monate mit Verlängerungen).

 

Zu beachten ist:

  • Das Pflegegeld ist ein Zuschuss, den das zuständige Landesamt je nach Pflegebedürftigkeit der Pflegeperson vergibt. Die Pflegegelder werden ab dem Monat nach der Antragstellung ausgezahlt. Dabei besteht kein Anspruch auf einen rückwirkenden Bezug der Pflegegelder. Das heißt: wenn die Beantragung der Pflegegelder und die Heimaufnahme im Laufe des Monats erfolgen, muss der Heimbewohner die Heimkosten für diesen „angebrochenen“ Monat zur Gänze selbst tragen.
  • Bei Umstufungen von einer Pflegestufe in eine andere wird die neue Pflegestufe ab dem Folgemonat der Umstufung verrechnet.
  • Die Heimrechnung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung beim Schatzamt der Körperschaft beglichen werden. Erfolgt die Bezahlung nicht termingemäß, berechnet das Heim Verzugszinsen. Bei weiterer Säumigkeit wird das Heim den Rechtsweg zur Einhebung der geschuldeten Summen beschreiten.
  • Falls der Heimbewohner und die zahlungspflichtigen Personen nicht in der Lage sind, den gesamten Tagessatz zu entrichten, können sie bei der zuständigen Gemeinde bzw. Bezirksgemeinschaft, Dienst für Finanzielle Sozialhilfe, ein Ansuchen um Tarifbegünstigung stellen.
  • Auf Pflegegeld und Zusatzbetrag besteht nur dann ein Anrecht, wenn der Antragsteller über eine mindestens fünfjährige ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol verfügt bzw. über eine historische Ansässigkeit von 15 Jahren, von denen mindestens eines unmittelbar vor dem Antrag auf Zuerkennung der Pflegebedürftigkeit liegen muss.
  • Betreute, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben kein Anrecht auf die Gelder aus dem Pflegefonds. Sie bezahlen einen um 15% erhöhten Grundtarif. Für nähere Informationen diesbezüglich steht ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.

 

Für die Berechnung der Heimkosten gilt:

  • Der Tagessatz ist ab dem (vereinbarten) Aufnahmetag zu entrichten.
  • Der Tag des Heimaustritts wird nicht in Rechnung gestellt. Das gilt nicht bei Kurzzeitaufnahmen sowie für zeitweise Abwesenheiten (z.B. Ferienaufenthalte auswärts), für welche sowohl der Aufnahmetag als auch der Abreisetag angerechnet werden.
  • Bei zeitweiliger Abwesenheit vom Heim und bei Krankenhausaufenthalten wird der Tagessatz ab dem achten Abwesenheitstag um 50% reduziert.

 


Tagessatz zu Lasten Heimbewohner für das Jahr 2010 in €

Einbettzimmer    selbstständig Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe IV
Tagessatz 50,20 85,20 97,79 112,58 127,38
Pflegegeld 0,00 17,00 29,59 44,38 59,18
Grundtarife 50,20 50,20 50,20 50,20 50,20
Zusatzbetrag 0,00 18,00 18,00 18,00 18,00

Mehrbettzimmer selbstständig Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe IV
Tagessatz 47,69 82,69 95,28 110,07 124,87
Pflegegeld 0,00 17,00 29,59 44,38 59,18
Grundtarife 47,69 47,69 47,69 47,69 47,69
Zusatzbetrag 0,00 18,00 18,00 18,00 18,00


Für die Heimaufnahme muss ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Das entsprechende Formular ist in unserem Sekretariat erhältlich oder kann unter den folgenden Link heruntergeladen werden:

Datei herunterladen: WordAufnahmegesuch Bezirksaltenheim Wipptal

Datei herunterladen: PDFInformationsblatt

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Gesuch nur angenommen wird, wenn es vollständig ausgefüllt ist, alle notwendigen Unterlagen beiliegen und alle benötigten Unterschriften geleistet sind (Anagrafische und steuerrechtliche Daten, Ärztlicher Fragebogen, Ausweiskopien, Unterschriften auf den Seiten 7 und 8).

Für die Heimaufnahmen werden in erster Linie jene Antragsteller berücksichtigt, die ihren Wohnsitz in den Gemeinden des Bezirkes Wipptal haben. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es jedoch auch möglich, Interessenten aus anderen Bezirken aufzunehmen.
Genauere Information zur Heimaufnahme oder zur Kurzzeitaufnahme finden Sie in unserer Dienstleistungscharta im Abschnitt „Zielgruppe, Aufnahme und Entlassung“ bzw. im Abschnitt Kurzzeitpflege.
Falls Sie das direkte Gespräch vorziehen, steht Ihnen unser Büro gerne zur Verfügung