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Der Bezirksausschuss ist das Vollzugsorgan der Bezirksgemeinschaft und setzt sich aus dem Präsidenten und aus zwei Ausschussmitgliedern zusammen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Bezirksgemeinschaft; ihm obliegen folgende Aufgaben:
Der Präsident wird im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung durch den stellvertretenden Präsident, der vom Präsident unter den Assessoren namhaft zu machen ist, ersetzt.