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Der Bezirksrat besteht aus 7 Mitgliedern, die von den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden namhaft gemacht werden und ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Bezirksgemeinschaft; ihm obliegen folgende Aufgaben:
Der Präsident wird im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung durch den stellvertretenden Präsident, der vom Präsident unter den Assessoren namhaft zu machen ist, ersetzt.