Krisenbetroffene BürgerInnen und Familien können online um die Covid-Hilfe 2021 ansuchen.
Die Covid-Hilfe 2021 ist eine Unterstützung für Südtiroler Bürgerinnen und Bürger, die durch die pandemiebedingten Einschränkungen ihre Arbeitstätigkeit einstellen oder reduzieren mussten und dadurch in finanzielle Nöte geraten sind. Nach der Soforthilfe und dem Sondermietbeitrag, die von Dezember 2020 bis April 2021 beantragt werden konnten, stehen nun weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung. „Viele Familien und Bürger wurden von der Pandemie hart getroffen und spüren deren Auswirkungen immer noch. Das Land Südtirol hat darum die Unterstützung ausgedehnt: Die Beiträge wurden erhöht und mehr Familien können nun um diese Leistung ansuchen", erklärte Soziallandesrätin Waltraud Deeg.
Angesucht werden kann um eine Aufstockung der Soforthilfe Covid-19 oder um Covid-Soforthilfe 2021 und die Covid-Miet- und Wohnungsnebenkosten 2021. Das Ansuchen erfolgt über den entsprechenden Online-Dienst, der über den persönlichen Bereich myCIVIS im Südtiroler Bürgernetz abrufbar ist. Der Dienst kann auch über ein Patronat in Anspruch genommen werden, Ansuchen können bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.
Wer bereits die Soforthilfe, um die ab Dezember 2020 angesucht werden konnte, bezogen hat, kann nun um eine Aufstockung ansuchen. Als Grundvoraussetzung gilt, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens 30 Tage (im Zeitraum 1. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Antragstellung) aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Arbeitstätigkeit nicht ausüben konnten. Die zweite Schiene, also die Covid-Soforthilfe 2021 und die Covid-Miet- und Wohnungsnebenkosten 2021, berücksichtigt nun stärker auch jene Personengruppe, die bisher vom Bezug der Soforthilfen ausgeschlossen war (z.B. Saisonsarbeitskräfte).
Detaillierte Informationen zum Dienst sind unter Covid-Hilfe 2021 für Arbeitende und Familien abrufbar, zudem wurde ein Infotelefon unter 0471 418006 von Montag bis Donnerstag, von 9.00 bis 12.00 Uhr eingerichtet.