Unterhaltsvorschussleistung zum Schutz von minderjährigen Kindern

Der Sozialdienst ist eine der drei Abteilungen der Bezirksgemeinschaft Wipptal. Um unseren gesellschaftlichen und institutionellen Auftrag erfüllen zu können, ist es wichtig, dass die Bürger:innen im Territorium unsere Leistungen kennen. Die Bürger:innen sollen sich vertrauensvoll an uns wenden können, weil sie wissen, dass sie bei uns fachlich und menschlich kompetente Ansprechpartner:innen für ihre Anliegen finden.  

Ein Bereich im öffentlichen Sozialdienst ist der Sozialsprengel, die ambulante Kompetenz- und Anlaufstelle für die sozialen Anliegen der Bürger:innen im Territorium. Er umfasst den sozio-sanitären Bürgerservice, die Hauspflege, die Anlaufstelle für Pflege und Betreuung, die Sozialpädagogische Grundbetreuung für Minderjährige und für Erwachsene und die Finanzielle Sozialhilfe.

Als soziale Fachkräfte im Sozialsprengel sind wir Ansprechpartner:innen für alle Personen in verschiedenen schwierigen Lebenssituationen. Gemeinsam mit den Menschen, die zu uns kommen loten wir aus, welches die geeigneten Maßnahmen sein können, um das eigene Leben so weit als möglich selbstbestimmt und autonom zu gestalten. Wir erfüllen einen gesellschaftlichen Auftrag und werden tätig, wenn es Menschen oder Familien aus eigener Kraft nicht schaffen, ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen, bzw. wenn sie in Krisensituationen auf fachliche Unterstützung angewiesen sind. Wir beziehen das familiäre und soziale Umfeld in die Lösungsfindung mit ein und arbeiten im Netzwerk mit öffentlichen und privaten Diensten im sozialen und sanitären Bereich. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Menschen dahingehend zu unterstützen, dass sie Verantwortung für das eigene Tun und Handeln – sowie für jene, die ihnen anvertraut sind – übernehmen.    

Ihr Sprengelteam Wipptal


„Unterhaltsvorschussleistung zum Schutz von minderjährigen Kindern“

Eine der Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe ist der Unterhaltsvorschuss laut Landesgesetz 15/2003. Es handelt sich um eine Vorschussleistung des Unterhalts für das minderjährige Kind an jenen Elternteil, oder an jene Person, dem, oder der das Kind anvertraut wurde, wenn der jeweils andere Elternteil, der unterhaltspflichtig ist, der Zahlung nicht nachkommt. Ziel der Leistung ist es, den Unterhalt des säumigen Elternteils vorzustrecken, um zu verhindern, dass die Entwicklung des Kindes beeinträchtigt wird. Die Provinz Bozen fordert die vom Sozialdienst vorgestreckten Zahlungen direkt beim säumigen Elternteil zurück.  Im Fall einer Trennung oder Scheidung von Eltern mit minderjährigen Kindern kann bei ausständigen Unterhaltszahlungen vom Elternteil, dem die Kinder anvertraut sind, ein Ansuchen um diese Leistung bei der Finanziellen Sozialhilfe im Sozialsprengel eingereicht werden. Im Jahr 2022 haben 19 Personen die Unterhaltsvorschussleistung in Anspruch genommen. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung sind ein Vollstreckungstitel (Urteil eines in- oder ausländischen Gerichts) sowie eine Leistungsaufforderung. Für Anwaltskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Prozesskostenhilfe oder eine Sonderleistung in Anspruch genommen werden. Die Fachkräfte der Finanziellen Sozialhilfe beraten Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung der Unterhaltsvorschussleistung.

Informationen und Ansuchen: Sozialsprengel Wipptal; St.- Jakob-Weg 8; Sterzing

Telefon +39 0472 726 030, E-Mail fsh@wipptal.org 


19.06.2023

DEU