Organisation

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Die Bezirksgemeinschaften wurden mit Landesgesetz Nr. 7 vom 20. März 1991 gegründet.
Dieses Gesetz regelt in besonderem die Rechtsnatur, die Aufgaben und die Organe der Bezirksgemeinschaften.
Eine weitere wichtige Rechtsgrundlage jeder Bezirksgemeinschaft stellt die Satzung dar. Sie ist das normative Korsett der Körperschaft und hat unter anderem folgendes zu enthalten:

  • die Bestimmung der angeschlossenen Gemeinden und den Sitz der Bezirksgemeinschaft
  • die Zielsetzung
  • die Zusammensetzung und das Verfahren für die
    indirekte Wahl der Organe
  • die Aufgaben und Befugnisse der Organe
  • die Arbeitsweise der Organe
  • die Ordnung der Ämter und Dienste
  • die finanzielle Beteiligung der einzelnen Gemeinden
  • den Vermögensbestand.

Die Bezirksgemeinschaft Wipptal ist die kleinste Bezirksgemeinschaft Südtirols mit sechs angeschlossenen Gemeinden: Sterzing, Brenner, Pfitsch, Ratschings, Freienfeld und Franzensfeste

Satzung der Bezirksgemeinschaft Wipptal

ZUSTÄNDIGKEITEN

Die Bezirksgemeinschaften sind öffentliche Dienstleistungsbetriebe im Interesse des Landes und der Mitgliedsgemeinden zwecks Übernahme und Durchführung übergemeindlicher Dienste bzw. Bauvorhaben. Dabei darf weder die Autonomie der einzelnen Gemeinden beschnitten werden, noch die Bezirksgemeinschaft eine dritte Verwaltungsebene zwischen Gemeinde und Landesverwaltung bilden. Sie soll als öffentlicher Dienstleister Dienste effizient und bürgernah führen, möglichst verbunden mit einer diesbezüglichen Kosteneinsparung.


Die Bezirksgemeinschaft Wipptal:

  • vertritt die eigene Bevölkerung und fördert den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt;
  • verfolgt die gemeinsamen Belange des Bezirkes, indem sie dieselben gegenüber den zuständigen Behörden geltend macht;
  • sorgt auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung für die Errichtung von Strukturen zur Führung öffentlicher Dienste, wenn hierfür auf Bezirksebene ein entsprechender Bedarf oder die Zweckmäßigkeit gegeben ist;
  • kann mit der Landesverwaltung, den Sanitätseinheiten, den Gemeinden und öffentlichen und privaten Wohlfahrtseinrichtungen eigene Vereinbarungen treffen, um im Sozial- und Gesundheitsbereich, sowie im Umweltbereich in koordinierter Weise Aufgaben und Dienste wahrnehmen zu können.
    Von diesen Prämissen ableitend nimmt die Bezirksgemeinschaft folgende Aufgaben wahr:
  • Die Bezirksgemeinschaft verfolgt die gemeinsamen Belange des Bezirkes: politische Vertretung nach außen und nach innen, Realisierung übergemeindlicher Bauvorhaben im Bereich Umweltschutz (Hauptstränge Kanalisierung, Bau und Führung Bezirkskläranlage, Führung des Müllsammeldienstes, Bau und Betreiben Mülldeponie, Erarbeitung von Konzepten für die Müllvermeidung bzw. Mülltrennung,...), im Bereich Soziales (Bau Sozial- und Sanitätssprengel sowie aller übrigen Strukturen, die in den Sozialbereich fallen...) und im Bereich Landwirtschaft (Durchführung der FEOGA-Programme).
  • Sie fördert und koordiniert Maßnahmen für die kulturelle, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung des Bezirkes: als wirtschaftlich unterentwickeltes Gebiet bzw. Grenzgebiet arbeitet die Bezirksgemeinschaft sogenannte Wirtschaftsstrukturanalysen aus, um die hierfür vorgesehenen Finanzmittel der Europäischen Gemeinschaft (FEOGA-, LEADER-, INTERREG- und ESF-Programme) ausschöpfen zu können.
  • Realisierung übergemeindliches Fahrradweg.
  • Überdies nimmt die Bezirksgemeinschaft Aufgaben wahr, die ihr von der Autonomen Provinz Bozen bzw. von den Gemeinden übertragen werden. Dies ist vor allem im Bereich Sozialdienste der Fall, welche mit L.G. Nr.13/1991 den Gemeinden übertragen und von den Gemeinden an die Bezirksgemeinschaft delegiert wurden.

ORDNUNG

Der Organisationsaufbau der Bezirksgemeinschaft Wipptal ist, in Übereinstimmung mit den in der Satzung der Körperschaft aufgezeigten Grundsätzen, nach den Kriterien der Autonomie, der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit und unter Wahrung des Prinzips der Trennung zwischen politischer Führung und bürokratischer Verwaltung, in drei Abteilungen unterteilt, entsprechend dem jeweiligen Tätigkeitsbereich:

Abteilung I ZENTRALVERWALTUNG
Abteilung II SOZIALDIENST
Abteilung III UMWELTDIENST

ORGANISATIONSORDNUNG


DEU