KUNDMACHUNG - Gewährung von Beiträgen

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Die Bezirksgemeinschaft Wipptal kann, im Sinne der geltenden Verordnung über die Gewährung von Beiträgen, Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben, gewähren:

a)    an private Körperschaften, Stiftungen und an andere Einrichtungen privater Natur;

b)    an öffentliche Körperschaften;

c)    an Vereine und Gruppen;

d)    an Einzelpersonen, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Interesse der Bevölkerung des Bezirkes tätig sind.

Für folgende Sachbereiche können Beiträge gewährt werden:

a)    gesundheitliche und soziale Betreuung;

b)    Sport, Kultur, Erziehung und Bildung;

c)    Erholung und Freizeit;

d)    Belange des Kultus;

e)    Umwelt- und Landschaftsschutz;

f)    Regionalentwicklung.

Wer finanzielle Beihilfen an die Bezirksgemeinschaft Wipptal beantragt, muss ein Ansuchen auf dem dafür vorgesehenen Formular, mit Angabe des beantragten Beitrages, einreichen.

Dem Ansuchen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

a)    wenn es sich um Beiträge für die ordentliche Tätigkeit handelt:

  •    Programm über die im Vorjahr abgewickelte Tätigkeit;
  •     Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit;
  •     Finanzierungsplan.

b)    wenn es sich um Beiträge für Initiativen oder Tätigkeiten außerordentlicher Natur handelt:

  •     Beschreibung und Begründung des Vorhabens. Bei Veranstaltungen, Initiativen oder Projekten sollte die Angabe des Zeitpunktes und des Ortes der Veranstaltung eingeführt werden;
  •     Finanzierungsplan.

Der Termin für die Vorlage der Ansuchen ist auf 30.04.2024 festgesetzt.

Monika Reinthaler
Präsident


23.02.2024

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