Soforthilfe Covid-19

Mit den Covid-Soforthilfen werden Personen unterstützt, die infolge der Pandemie in finanzielle Not geraten sind. Die Leistung der Soforthilfe Covid-19 beträgt pro Antragsteller €500,00, wobei für jedes weitere Familienmitglied ein Betrag in Höhe von €200,00 gewährt wird. Der Maximalbetrag pro Familiengemeinschaft beträgt €900,00 monatlich.

Der Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten–Covid 19 zur Überbrückung der finanziellen Schwierigkeiten während des Notstandes, wird Einzelpersonen und Familien gewährt, die einen regulär registrierten Mietvertrag für Immobilieneinheiten zu Wohnzwecken abgeschlossen haben. Die Gesuche für die Soforthilfe COVID-19 werden auf dem von der Landesabteilung bereitgestellten Formular Antrag um ausserordentliche Finanzielle Sozialhilfe Covid 19 - Dezember 2020 (www.provinz.bz.it) verfasst und ausgefüllt via E-Mail an den Sozialsprengel übermittelt.

Betroffene BürgerInnen des Einzugsgebiets der Bezirksgemeinschaft Wipptal übermitteln die Gesuche bis zum 31. März 2021 an den Sozialsprengel Wipptal: E-Mail: fsh@wipptal.org

Die Gewährung der Covid-Leistungen erfolgt auf der Basis der geltenden Gesetzgebung. 

Für detaillierte Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Sozialsprengels zur Verfügung. Informationen erhalten Sie von Montag bis Freitag, von 09:00 bis 12:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern: 0472 726030

18.02.2021

DEU