Soforthilfe Covid-19 - Verlängerung

Soforthilfe und Sondermietbeitrag werden bis zur Einführung der neuen Maßnahmen verlängert. Ansuchen sind jetzt bis 30. April 2021 beim Sozialsprengel möglich. 

Die Verlängerung erfolgt von Amts wegen, das heißt bisherige Bezieher der Corona-Unterstützungsleistungen müssen nicht erneut darum ansuchen, sondern erhalten für einen oder zwei zusätzliche Monate die jeweilige Leistung. Diese Verlängerung greift für jene Leistungsempfänger, die zuletzt im Februar oder März 2021 den Monatsbeitrag der Soforthilfe oder des Sondermietbeitrags erhalten haben. Sie müssen kein neues Ansuchen stellen.

Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass noch innerhalb 30. April 2021 um die Leistungen "Soforthilfe Covid-19" und "Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten Covid-19" beim zuständigen Sozialsprengel angesucht werden kann. Hierbei gelten die bisherigen Voraussetzungen und Höchstgrenzen.

Betroffene BürgerInnen des Einzugsgebiets der Bezirksgemeinschaft Wipptal übermitteln die Gesuche auf dem von der Landesabteilung bereitgestellten  Antrag um außerordentliche Finanzielle Sozialhilfe Covid 19 ab 1 April 2021.pdf (www.provinz.bz.it) an den Sozialsprengel Wipptal: E-Mail: fsh@wipptal.org

Für detaillierte Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Sozialsprengels zur Verfügung. Informationen erhalten Sie von Montag bis Freitag, von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer: 0472 726030.

31.03.2021

DEU